Umstellung von EURO3 auf EURO4: Kann mal bitte jemand Licht ins dunkle bringen...

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19joschi85

hat wirklich was drauf...
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Guten Morgen Jungs,

mit der anstehenden Einführung der EURO4 Norm für Motorräder ab dem 01.01.2017 bleibt bei mir eine große Frage offen.

Klar ist, dass Motorräder die mit EURO3 homologiert sind und vor 2017 noch nicht zugelassen waren ein Problem bei der Zulassung in 2017 haben werden.
Was ist aber mit Motorrädern die EURO3 homologiert sind, schon zugelassen waren, jetzt aber abgemeldet sind - können diese Motorräder ohne Probleme in 2017 wieder zugelassen werden?

Bsp. 1: Ich kaufe mir ein gebrauchtes EURO3 Motorrad welches aber vom Vorbesitzer schon abgemeldet wurde. Ich schaffe es dieses Jahr, warum auch immer, nicht mehr zur Zulassung. Bekomme ich das Moped dann im neuen Jahr 2017 noch zugelassen ohne das mir irgendwelche Probleme ins Haus stehen?

Anderes Bsp. 2: Ich habe mir ein EURO3 Moped gekauft, bin das auf Straße eingefahren und hab es danach dann abgemeldet. Will dieses Moped jetzt aber in 2017 verkaufen. Bekommt der Käufer das Moped dann noch in 2017 zugelassen?

Ich weiß, dass es für die angemeldeten Mopeds die noch keine EURO4 haben, Bestandsschutz gilt.

Was ist aber mit den abgemeldeten Mopeds die eine EURO4 erfüllen?

Meinem zuständigen Straßenverkehrsamt habe vor 5 Tagen eine E-Mail geschrieben die allerdings bisher unbeantwortet blieb.

Vielen Dank.

Gruß
Denny
 
Wenn das Euro 3 Motorrad einmal angemeldet war besteht kein Problem das wieder zuzulassen. Also kein Problem!
 
Danke, so sollte es auch sein! Bloß hatte ich dafür keine Aussagen finden können. Wäre aber auch ein Unding wenn es anders wäre, aber bei dieser EU und Regierung ist leider alles vorstellbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da würden aber alle Besitzer eines Saisonkennzeichens sehr dumm aus der Wäsche gucken wenn sie 2017 mit ihren Euro3 Möhren plötzlich nicht mehr fahren dürften....:LOL::LOL::LOL:
 
Da würden aber alle Besitzer eines Saisonkennzeichens sehr dumm aus der Wäsche gucken wenn sie 2017 mit ihren Euro3 Möhren plötzlich nicht mehr fahren dürften....:LOL::LOL::LOL:

hä wieso? da ist doch das Moped angemeldet. du rennst ja nicht jedes mal vor saison beginn zur Zulassungsstelle und jedes mal nach der Saison um es abzumelden.
 
Nein, rein rechtlich ist es abgemeldet. Deswegen darfst du ausserhalb der Saison ja auch damit nicht fahren. Nur dass die An- und Abmeldung nicht auf Verlangen sondern automatisch passiert.
 
Wichtiger ist doch zu beachten, das ein Euro3 Neubesitzer oder Neuerwerber
sein Bike mit Saison nicht ausserhalb der Saison noch in 2016 zulässt und
denkt er bekommt in 2017 seine Automatisierte Zulassung.
z.B. : 3-10 Saison - Er lässt aber sein Neuerweb Euro3 nach dem 01.11.16 auf und
mit Saison Kennzeichen zu - was ohne weiteres geht !!
!!! Das könnte ggf voll in die Hose gehen und sollte mit der Zulassungsstelle
abgesprochen werden .... !!! Das wäre ggf. eine Zulassung im Ruhezeitraum !!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wäre ggf. eine Zulassung im Ruhezeitraum !!

Aber eine Zulassung und damit wären die Erfordernisse für eine automatisierte Anmeldung in 2017 erfüllt.

In meinen Augen.

Keine Ahnung ob das Landratsamt das auch so sieht, aber ich denke mir mal die Sesselpupper in den Amtsstuben haben diesen Fall schon mit berücksichtigt.
 
Aber eine Zulassung und damit wären die Erfordernisse für eine automatisierte Anmeldung in 2017 erfüllt.

In meinen Augen.

Keine Ahnung ob das Landratsamt das auch so sieht, aber ich denke mir mal die Sesselpupper in den Amtsstuben haben diesen Fall schon mit berücksichtigt.


.... es löst aber keinen Steuerbescheid nach Euro3 in2016 aus !!
Ich würde es in jedem Fall hinterfragen bzw. abklären.
 
Steuerliche Aspekte und die Zulassungsregularien sind komplett unabhängig voneinander. Ich wüsste nicht, was gegen eine Zulassung mit Saisonkennzeichen spricht, aber bin da auch nicht sattelfest in den Randdetails.

Bzgl. vorhandener Zulassung besteht Bestandsschutz. Ist wie mit Oldtimern: Wenn dein Rahmen alt genug ist, geht's auch ohne Sicherheitsgurt und Kat und anderen unnötigen Balast. Es gelten jeweils die Regularien der Erstzulassung.
 
Ich finde die Email nicht mehr, aber ich hab mitbekommen, dass die Händler bzw jeder Motorradhersteller für 2017 und 2018 ein gewisses Sonder-Kontingent haben und weiterhin Euro3 Modelle zulassen können.

Stellt euch mal vor, das wäre nicht so. Was soll denn dann mit all den nicht verkauften neuen Euro3 Motorrädern Europaweit passieren?
 
http://www.zeit.de/mobilitaet/2016-09/motorraeder-zulassungsregeln-2017-eu-vorschrift

"Die Hersteller können mit einer speziellen Ausnahmegenehmigung, "Auslaufende Serie" genannt, auch nach dem Stichtag 1. Januar 2017 noch Euro-3-Modelle verkaufen – in limitierter Stückzahl. Pro beantragtem Modell dürfen das zehn Prozent der Neuzulassungen aus den Jahren 2015 und 2016 sein. Sollte diese Summe kleiner als 100 Stück ausfallen, darf der Hersteller auf eben diese 100 Fahrzeuge aufrunden."

Allerdings ist mir hier nicht klar, wie das gezählt wird.
 
Also ich hatte jetzt im November keine Probleme meine neue RSV4 von 3-10 zu zulassen. Es ging ohne Fragen und Probleme. Ich denke nicht, dass da noch was kommt im Nachhinein...
 
War doch auch nie die Rede davon, dass es 2016 mit Euro3 zu Problemen kommen sollte :LOL:

Wenn, dann überhaupt erst ab 1.1.2017 :)
 
Motoplex
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