Guten Morgen Jungs,
mit der anstehenden Einführung der EURO4 Norm für Motorräder ab dem 01.01.2017 bleibt bei mir eine große Frage offen.
Klar ist, dass Motorräder die mit EURO3 homologiert sind und vor 2017 noch nicht zugelassen waren ein Problem bei der Zulassung in 2017 haben werden.
Was ist aber mit Motorrädern die EURO3 homologiert sind, schon zugelassen waren, jetzt aber abgemeldet sind - können diese Motorräder ohne Probleme in 2017 wieder zugelassen werden?
Bsp. 1: Ich kaufe mir ein gebrauchtes EURO3 Motorrad welches aber vom Vorbesitzer schon abgemeldet wurde. Ich schaffe es dieses Jahr, warum auch immer, nicht mehr zur Zulassung. Bekomme ich das Moped dann im neuen Jahr 2017 noch zugelassen ohne das mir irgendwelche Probleme ins Haus stehen?
Anderes Bsp. 2: Ich habe mir ein EURO3 Moped gekauft, bin das auf Straße eingefahren und hab es danach dann abgemeldet. Will dieses Moped jetzt aber in 2017 verkaufen. Bekommt der Käufer das Moped dann noch in 2017 zugelassen?
Ich weiß, dass es für die angemeldeten Mopeds die noch keine EURO4 haben, Bestandsschutz gilt.
Was ist aber mit den abgemeldeten Mopeds die eine EURO4 erfüllen?
Meinem zuständigen Straßenverkehrsamt habe vor 5 Tagen eine E-Mail geschrieben die allerdings bisher unbeantwortet blieb.
Vielen Dank.
Gruß
Denny
mit der anstehenden Einführung der EURO4 Norm für Motorräder ab dem 01.01.2017 bleibt bei mir eine große Frage offen.
Klar ist, dass Motorräder die mit EURO3 homologiert sind und vor 2017 noch nicht zugelassen waren ein Problem bei der Zulassung in 2017 haben werden.
Was ist aber mit Motorrädern die EURO3 homologiert sind, schon zugelassen waren, jetzt aber abgemeldet sind - können diese Motorräder ohne Probleme in 2017 wieder zugelassen werden?
Bsp. 1: Ich kaufe mir ein gebrauchtes EURO3 Motorrad welches aber vom Vorbesitzer schon abgemeldet wurde. Ich schaffe es dieses Jahr, warum auch immer, nicht mehr zur Zulassung. Bekomme ich das Moped dann im neuen Jahr 2017 noch zugelassen ohne das mir irgendwelche Probleme ins Haus stehen?
Anderes Bsp. 2: Ich habe mir ein EURO3 Moped gekauft, bin das auf Straße eingefahren und hab es danach dann abgemeldet. Will dieses Moped jetzt aber in 2017 verkaufen. Bekommt der Käufer das Moped dann noch in 2017 zugelassen?
Ich weiß, dass es für die angemeldeten Mopeds die noch keine EURO4 haben, Bestandsschutz gilt.
Was ist aber mit den abgemeldeten Mopeds die eine EURO4 erfüllen?
Meinem zuständigen Straßenverkehrsamt habe vor 5 Tagen eine E-Mail geschrieben die allerdings bisher unbeantwortet blieb.
Vielen Dank.
Gruß
Denny